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   VG Leipzig, 01.02.1999 - 6 K 213/97   

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https://dejure.org/1999,21068
VG Leipzig, 01.02.1999 - 6 K 213/97 (https://dejure.org/1999,21068)
VG Leipzig, Entscheidung vom 01.02.1999 - 6 K 213/97 (https://dejure.org/1999,21068)
VG Leipzig, Entscheidung vom 01. Februar 1999 - 6 K 213/97 (https://dejure.org/1999,21068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zur Entrichtung von Sondernutzungsgebühren; Gebührenpflichtiger einer Sondernutzungsgebühr; Konkludente Sondernutzungserlaubnis im Rahmen einer Ordnungsverfügung; Begriff des tatsächlichen Ausübens der Sondernutzungserlaubnis; Eine dem angrenzenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG München, 18.06.2015 - M 10 K 14.3549

    Konzertpianist wird durch Sondernutzungsgebührenbescheid wegen Anbringen von

    Im Unterschied zu der Zurechnungsvorschrift des § 6 Abs. 1 Alt. 1 SGS, nach der Schuldner der Gebühr der Erlaubnisnehmer ist und die von einem rechtlichen Bezug des Gebührenpflichtigen zur Sondernutzung ausgeht, wird § 6 Abs. 1 Alt. 2 SGS von dem tatsächlichen Element der Ausübung der Sondernutzung bestimmt (vgl. VG Leipzig, U.v. 1.2.1999 - 6 K 213/97 - juris Rn. 19).

    Ausübender ist danach derjenige, der unmittelbar durch seine Handlung den öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nimmt, also jener, der z. B. Gegenstände im öffentlichen Verkehrsraum abstellt (vgl. VG Leipzig, U.v. 1.2.1999 - 6 K 213/97 - juris Rn. 20).

  • VG Halle, 25.09.2013 - 6 A 95/12

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Maschinen im

    Die Gebühr wird nicht für die Erteilung der Erlaubnis, sondern die Tatsache der Sondernutzung geschuldet (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1978 - 7 C 5/78 -, zit. nach juris Rdn. 19 und Urteil vom 21. Oktober 1970 - IV C 38.69 -, zit. nach juris Rdn. 20; VG Leipzig, Urteil vom 1. Februar 1999 - 6 K 213/97 -, zit. nach juris Rdn. 19; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rdn. 406, 408).
  • VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 844/19

    Gewerbebetriebe müssen für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen Gebühren

    Die Klägerin ist weder Eigentümerin des Betriebsgrundstücks (vgl. insoweit zur Grundstücksbezogenheit der Sondernutzungsgebühr VG Leipzig, Urteil vom 1. Februar 1999 - 6 K 213/97 -, juris), noch hat sie die Nutzung der Zufahrt durch die anderen Betriebe veranlasst oder zieht sonstige zurechenbaren Vorteile hieraus.
  • VG München, 20.08.2020 - M 10 K 18.5414

    Schuldner einer Sondernutzungsgebühr

    Ausübender ist derjenige, der unmittelbar durch seine Handlung den öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nimmt, z.B. jener, der Gegenstände im öffentlichen Verkehrsraum abstellt (vgl. VG München, U.v. 18.6.2015 - M 10 K 14.3549 - BeckRS 2016, 46416; VG Leipzig, U.v. 1.2.1999 - 6 K 213/97 - juris Rn. 20).
  • VG Trier, 12.07.2006 - 5 K 178/06

    Wasserrechtliche Genehmigung für Steganlage an einem Gewässer.

    Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 76 LWG steht dem Beklagten kein Ermessen zu (VG Trier, Urteil vom 25.6.1998 - 6 K 213/97.TR -).
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